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Der TK der DMV-TCC hütet ein Schätzchen in der Garage
Harald Michel erkämpfte viele Pokale 
Als nach dem zweiten Lauf des 5. DMV-TCC-Weekends in Hockenheim 2011 in gemütlicher Runde unter Technik-Freaks das Gespräch auf ein Fahrzeug kam, das keine Kfz-Steuern kosten würde, wollte das keiner der Zuhörer zunächst so recht glauben. Natürlich auch ich nicht. Auch der angehende DMV-TCC- Champion Frank Schreiner zog die Stirn in Falten und der eher zufällig verweilende Jo Kreuer unterbrach das gerade 
 © HTS
 TK Harald Michel mit seinen Pokalen im Hintergrund
begonnenen Studium der Trainingszeiten. Auch er hatte von solchen Fällen noch nichts gehört. Harald Michel, seit Jahrzehnten Technischer Kommissar der DMV-Touring Car Championship, berichtete über ein technisches Schätzchen, das er bereits eine kleine Ewigkeit besaß. Das gute Stück, eine NSU Baujahr 1929, mit 498 cm und 11 PS, fahrbereit selbstverständlich, würde, so der Technische Kommissar, ohne Kfz-Steuerabgabe auch heute noch im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen. 

Alle grinsten ungläubig und jeder wollte einen Beweis sehen. So machte ich mich auf  in den nahe gelegenen Raum Weinheim/Bergstraße. Dort, einen Steinwurf entfernt von Heppenheim, der Heimat des amtierenden Formel-1-Weltmeisters Sebastian Vettel, sind Lotte und Harald Michel beheimatet. Als ich kam, war Harald Michel gerade schwer beschäftigt. Aber er nahm sich Zeit und führte mir die seltene Maschine vor. „Dieses Exemplar fehlt sogar in der Sammlung der Abteilung NSU-Tradition. Aber ich werde mich von dem guten Stück natürlich nicht trennen“, und lächelte richtig verschmitzt. Dann telefonierte er mit Gerd Beisel, jenem Fahrer der beim DMV-TCC-Saisonfinale-2011 in Hockenheim erstmals mit einer Callaway-Corvette angetreten war. 

Danach hatte er wieder Zeit für mich. Denn nun kam der spannende Blick in die Sammlung der Papiere von Harald Michels diverser Oldtimer. Ich war natürlich sehr gespannt auf die Papiere der legendären, steuerbefreiten NSU aus den frühen 30er Jahren. Und tatsächlich. Da stand es schwarz auf leicht vergilbtem Papier zu lesen. Die Kraftfahrzeugsteuer für das beschriebene Kraftfahrzeug ist gemäß dem Gesetz vom 31.Mai 1933 abgelöst worden. Das geschah am 28. September 1933 mit einem Betrag von 63,-RM (Reichsmark). Und dann der alles entscheidende Satz der bis heute Gültigkeit hat. Das Fahrzeug ist für die zukünftige Dauer seiner Benutzung von der Kraftfahrzeugsteuer "befreit“- nicht schlecht, oder? Bei einem passenden DMV-TCC-Rennen in Hockenheim sollte das legendäre Stück mal den VIP-Bereich zieren. Mal sehen was Promoter Gerd Hoffmann zu dieser Idee meint. 

HTS

TK Harald Michel bei seiner Arbeit

HTS

Artikel vom 22.12.2011

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